Was ist der Entlastungsbeitrag?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, also 1572 Euro jährlich. 

Dieser Betrag steht auch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung und ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben im Alltag zu ermöglichen.

Nicht genutzte Beträge werden automatisch in die kommenden Monate übertragen. Sollten zum Ende eines Kalenderjahres noch Restbeträge vorhanden sein, können diese bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres verwendet werden.

Dieser Betrag wird von der Pflegekasse nicht automatisch an Sie überwiesen. Um die Gelder zu nutzen, müssen Sie einen zertifizierten Betreuungsdienst beauftragen. DaJu Alltagsbegleitung & Seniorenbetreuung ist ein solcher anerkannter Betreuungsdienst. Wir übernehmen gerne die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass für Sie keine zusätzlichen Formalitäten anfallen und Sie sich entspannt zurücklehnen können. 

Wichtig zu wissen: Dieser Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und hat keine Auswirkungen auf das Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen zusteht.

Was kosten die Dienstleistungen?

Besonders die Kosten für die Betreuungsleistungen sind für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen ein wichtiges Thema. 

 

Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Auskunft hierüber.

 

Natürlich stehen auch Selbstzahlern unsere Dienstleistungen zur Verfügung.

 

Die Vergütung lässt sich anhand unserer Kosten- und Leistungsübersicht berechnen.

 

 

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